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Kosten & Förderung 2026

Was kostet eine Wärmepumpe – und wie viel zahlt der Staat?

Eine Wärmepumpe kostet in der Anschaffung mehr als eine neue Gasheizung – dafür ist der Betrieb günstiger und der Staat übernimmt 2026 einen großen Teil der Investition: über die Bundesförderung sind bis zu 70 % möglich. Hier die realistischen Zahlen im Überblick.

Stand: Juni 2026. Förderbedingungen können sich ändern – verbindlich ist immer der Bescheid der KfW bzw. das Angebot Ihres Fachbetriebs.

Was kostet eine Wärmepumpe in der Anschaffung?

Die Spannen gelten für komplett installierte Anlagen im typischen Einfamilienhaus – inklusive Gerät, Montage, Speicher, Hydraulik und Demontage der Altanlage, aber vor Abzug der Förderung.

Art der WärmepumpeTypische GesamtkostenBesonderheit
Luft-Wasser-Wärmepumpe27.000–40.000 €am häufigsten, keine Bohrung nötig
Sole-Wasser (Erdwärme)35.000–55.000 €inkl. Bohrung/Kollektor, sehr effizient
Wasser-Wasser (Grundwasser)35.000–50.000 €höchste Effizienz, Genehmigung nötig
Luft-Luft (Split)8.000–15.000 €ohne wassergeführte Heizung/Warmwasser

Wichtig: Das sind Anhaltswerte. Der tatsächliche Preis hängt von Heizlast, Zustand des Hauses und örtlichen Gegebenheiten ab. Ein seriöses Festpreis-Angebot gibt es erst nach einem Blick vor Ort – beim Meisterbetrieb, den wir Ihnen vermitteln.

Förderung 2026: bis zu 70 % Zuschuss

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird über die KfW als Zuschuss ausgezahlt. Der Fördersatz setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die sich bis maximal 70 % kombinieren lassen:

FörderbausteinHöheVoraussetzung
Grundförderung30 %für alle Eigentümer, einkommensunabhängig
Klimageschwindigkeits-Bonus+20 %Tausch einer alten Gas-/Öl-/Kohle-/Nachtspeicherheizung (selbst genutzt)
Einkommens-Bonus+30 %zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 40.000 €/Jahr
Effizienz-Bonus+5 %Erd-/Grundwasser-/Abwasser-WP oder natürliches Kältemittel
Maximal kombiniert70 %gedeckelt auf 30.000 € förderfähige Kosten (1. Wohneinheit)

Die förderfähigen Kosten sind beim Einfamilienhaus auf 30.000 € gedeckelt. Bei 70 % Fördersatz bedeutet das einen maximalen Zuschuss von 21.000 €. Die Förderung bleibt nach aktuellem Stand bis mindestens 2029 bestehen.

So läuft die Förderung: Sie unterschreiben zuerst ein Angebot mit Förder-Vorbehalt, reichen damit den KfW-Antrag ein und starten erst nach der Zusage. Förderhöhen können sich politisch ändern – aktuell sind bis zu 70 % gesichert.

Reihenfolge beachten: Sie unterschreiben zuerst ein Angebot bzw. einen Vertrag mit Förder-Vorbehalt (aufschiebende Bedingung), reichen damit den KfW-Antrag ein – und beginnen die Arbeiten erst nach der Förderzusage. Ohne diesen Vorbehalt gilt schon der unterschriebene Vertrag als Vorhabenbeginn und der Anspruch kann entfallen. Ein erfahrener Meisterbetrieb plant das richtig mit ein.

Rechenbeispiel

Luft-Wasser-Wärmepumpe (EFH)
ca. 39.000 € Investition
Fördersatz (30 % Grund + 20 % Heizungstausch)
50 % von 30.000 € = 15.000 € Zuschuss
Mit Einkommens-Bonus (≤ 40.000 €)
bis 70 % = 21.000 € Zuschuss
Eigenanteil
ca. 18.000–24.000 €

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Förderung in Bayern: Gibt es etwas vom Land?

Einen direkten Landeszuschuss für Wärmepumpen gibt es in Bayern derzeit nicht – das frühere „10.000-Häuser-Programm" wurde 2022 eingestellt. Für Bayern zählt deshalb vor allem die Bundesförderung. Ergänzend gibt es zinsgünstige Darlehen der BayernLabo sowie einzelne kommunale Programme – die Stadt München fördert den Heizungstausch z. B. mit bis zu 5.000 €. Was in Ihrer Kommune möglich ist, kennt der regionale Meisterbetrieb. Mehr dazu im Förder-Ratgeber Bayern.

Was ändert sich am Heizungsgesetz (GEG)?

Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird reformiert: Das Kabinett hat sich im Mai 2026 auf ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verständigt, das voraussichtlich zum 1. November 2026 in Kraft tritt. Die starre 65-%-Erneuerbaren-Pflicht ist dabei vorerst ausgesetzt – es gilt mehr Technologieoffenheit. An der attraktiven Förderung für Wärmepumpen ändert das nichts; sie bleibt bestehen.

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