Wie viel Förderung bekomme ich für meine Wärmepumpe?
Stellen Sie ein paar Eckdaten ein und sehen Sie in Sekunden, welcher Zuschuss 2026 realistisch ist und mit welchem Eigenanteil Sie ungefähr rechnen müssen.
Ungefähre Wohnfläche, die beheizt wird.
Einkommens-Bonus ab 21.07.2026: 40 % / 30 % / 10 % je Stufe. Tipp: Je minderjährigem Kind 10.000 € vom Einkommen abziehen.
Seit 21.07.2026 ohne Extra-Bonus: Der frühere Effizienz-Bonus (+5 %) entfällt, natürliche Kältemittel (z. B. Propan/R290) werden Standard.
Ihre Schätzung
Unverbindliche Schätzung auf Basis der ab dem 21.07.2026 geltenden BEG-Sätze (KfW-Umstellung, Stand 10.07.2026) und marktüblicher Kosten. Wichtig: Während der KfW-Umstellungsphase sind neue Anträge erst ab dem 21.07. möglich; die Sätze sinken ab dem 01.02.2027 halbjährlich. Der konkrete Anspruch hängt vom Einzelfall ab; verbindlich ist der KfW-Bescheid und das Angebot Ihres Fachbetriebs. Sie haben bereits eine Bestätigung zum Antrag (BzA)? Dann können Sie noch bis zum 20.07. zu den alten Konditionen einreichen – melden Sie sich am besten sofort.
Wichtig (Stand 10.07.2026): Die Kürzung ist beschlossen: Für Anträge ab dem 21.07.2026 gelten neue Sätze, und ab Februar 2027 sinken Klima-Bonus und Kosten-Deckel halbjährlich weiter. Ihre eben berechnete Schätzung nutzt bereits die neuen Sätze. Wer plant, sollte früh einreichen – jedes Halbjahr Wartezeit kostet Förderung.
Dieses Ergebnis kostenlos vom Meisterbetrieb bestätigen lassen →Nur noch 2 Angaben (Gebäude & Kontakt) – Ihre Rechner-Werte nehmen wir automatisch mit.
- Basiert auf den BEG-Sätzen 2026
- Keine Anmeldung nötig
- In unter 1 Minute
So kommt die Schätzung zustande
Der Rechner kombiniert marktübliche Komplettkosten (je nach Wärmepumpen-Art und Wohnfläche) mit den Förderbausteinen der Bundesförderung: 30 % Grundförderung, +16 % beim Tausch einer fossilen Heizung und ein gestaffelter Einkommens-Bonus (40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € Haushaltseinkommen; je minderjährigem Kind 10.000 € abziehen) – gedeckelt auf 70 % (80 % nur mit vollem Einkommens-Bonus) und maximal 28.000 € förderfähige Kosten. Der frühere Effizienz-Bonus (+5 %) ist seit dem 21.07.2026 entfallen.
Das Ergebnis ist eine grobe Orientierung, kein Angebot. Den exakten Förderanspruch und einen Festpreis bekommen Sie von einem Fachbetrieb nach einem Blick auf Ihr Gebäude. Genau dafür vermitteln wir Ihnen einen geprüften Sanitär-Meisterbetrieb – ohne Anruf-Spam. Mehr Details unter Kosten & Förderung.
Förder-Update: KfW-Umstellung beschlossen – neue Sätze ab 21.07.2026
Die KfW hat die Umstellung am 08.07.2026 offiziell angekündigt (Pressemitteilung „Start Umstellungsphase“). Bis zum 20.07. sind keine neuen Anträge möglich – nur wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) hat, kann noch bis 20.07. zu den bisherigen Konditionen einreichen. Ab Dienstag, 21.07.2026 gelten die neuen Bedingungen. Diese sind zugleich die höchsten, die es künftig noch geben wird: Ab dem 01.02.2027 wird halbjährlich weiter gekürzt.
Das ist laut den Plänen vorgesehen
- Klimageschwindigkeits-Bonus: jetzt 16 % statt 20 % – sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
- Effizienz-Bonus (5 %) und Emissionsminderungszuschlag (2.500 €): entfallen; natürliche Kältemittel werden Standard.
- Einkommens-Bonus neu gestaffelt: 40 % (Haushaltseinkommen bis 30.000 €), 30 % (bis 40.000 €), 10 % (bis 50.000 €), darüber entfällt er; je minderjährigem Kind werden 10.000 € vom Einkommen abgezogen.
- Förderfähige Kosten & Maximalzuschuss: Deckel sinkt von 30.000 auf 28.000 € (ab 01.02.2027 −750 € je Halbjahr). Maximal sind damit 22.400 € drin (Einkommen bis 30.000 €), Standard bis 19.600 €, ohne Einkommens-Bonus entsprechend weniger.
- Parallel ist die Heizungsgesetz-Reform am 10.07.2026 final beschlossen worden (GModG): Die 65-Prozent-Regel fällt – was jetzt gilt.
Was heißt das für Sie?
Wer den Umstieg auf eine Wärmepumpe ohnehin plant, fährt nach jetzigem Stand mit einem Antrag zu den 2026er-Konditionen am besten. Wichtig: Der Förderantrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden – und braucht ein konkretes Angebot eines Fachbetriebs. Genau dabei helfen wir: kostenlos, unverbindlich und mit einem geprüften Meisterbetrieb aus Ihrer Region.
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Quellen: KfW-Pressemitteilung „Start Umstellungsphase“ vom 08.07.2026; Beschluss des Gebäudemodernisierungsgesetzes durch Bundestag und Bundesrat am 10.07.2026. Stand: 10.07.2026.
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