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Förderrechner

Wie viel Förderung bekomme ich für meine Wärmepumpe?

Stellen Sie ein paar Eckdaten ein und sehen Sie in Sekunden, welcher Zuschuss 2026 realistisch ist und mit welchem Eigenanteil Sie ungefähr rechnen müssen.

Ungefähre Wohnfläche, die beheizt wird.

Einkommens-Bonus ab 21.07.2026: 40 % / 30 % / 10 % je Stufe. Tipp: Je minderjährigem Kind 10.000 € vom Einkommen abziehen.

Seit 21.07.2026 ohne Extra-Bonus: Der frühere Effizienz-Bonus (+5 %) entfällt, natürliche Kältemittel (z. B. Propan/R290) werden Standard.

Ihre Schätzung

Geschätzte Investition
Möglicher Fördersatz
Förderfähige Kosten
Möglicher Zuschuss
Ihr Eigenanteil

Unverbindliche Schätzung auf Basis der ab dem 21.07.2026 geltenden BEG-Sätze (KfW-Umstellung, Stand 10.07.2026) und marktüblicher Kosten. Wichtig: Während der KfW-Umstellungsphase sind neue Anträge erst ab dem 21.07. möglich; die Sätze sinken ab dem 01.02.2027 halbjährlich. Der konkrete Anspruch hängt vom Einzelfall ab; verbindlich ist der KfW-Bescheid und das Angebot Ihres Fachbetriebs. Sie haben bereits eine Bestätigung zum Antrag (BzA)? Dann können Sie noch bis zum 20.07. zu den alten Konditionen einreichen – melden Sie sich am besten sofort.

Stellen Sie Ihre Werte links ein und lassen Sie sich Ihren möglichen Zuschuss anzeigen.

  • Basiert auf den BEG-Sätzen 2026
  • Keine Anmeldung nötig
  • In unter 1 Minute

So kommt die Schätzung zustande

Der Rechner kombiniert marktübliche Komplettkosten (je nach Wärmepumpen-Art und Wohnfläche) mit den Förderbausteinen der Bundesförderung: 30 % Grundförderung, +16 % beim Tausch einer fossilen Heizung und ein gestaffelter Einkommens-Bonus (40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € Haushaltseinkommen; je minderjährigem Kind 10.000 € abziehen) – gedeckelt auf 70 % (80 % nur mit vollem Einkommens-Bonus) und maximal 28.000 € förderfähige Kosten. Der frühere Effizienz-Bonus (+5 %) ist seit dem 21.07.2026 entfallen.

Das Ergebnis ist eine grobe Orientierung, kein Angebot. Den exakten Förderanspruch und einen Festpreis bekommen Sie von einem Fachbetrieb nach einem Blick auf Ihr Gebäude. Genau dafür vermitteln wir Ihnen einen geprüften Sanitär-Meisterbetrieb – ohne Anruf-Spam. Mehr Details unter Kosten & Förderung.

Förder-Update: KfW-Umstellung beschlossen – neue Sätze ab 21.07.2026

Die KfW hat die Umstellung am 08.07.2026 offiziell angekündigt (Pressemitteilung „Start Umstellungsphase“). Bis zum 20.07. sind keine neuen Anträge möglich – nur wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) hat, kann noch bis 20.07. zu den bisherigen Konditionen einreichen. Ab Dienstag, 21.07.2026 gelten die neuen Bedingungen. Diese sind zugleich die höchsten, die es künftig noch geben wird: Ab dem 01.02.2027 wird halbjährlich weiter gekürzt.

Das ist laut den Plänen vorgesehen

  • Klimageschwindigkeits-Bonus: jetzt 16 % statt 20 % – sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
  • Effizienz-Bonus (5 %) und Emissionsminderungszuschlag (2.500 €): entfallen; natürliche Kältemittel werden Standard.
  • Einkommens-Bonus neu gestaffelt: 40 % (Haushaltseinkommen bis 30.000 €), 30 % (bis 40.000 €), 10 % (bis 50.000 €), darüber entfällt er; je minderjährigem Kind werden 10.000 € vom Einkommen abgezogen.
  • Förderfähige Kosten & Maximalzuschuss: Deckel sinkt von 30.000 auf 28.000 € (ab 01.02.2027 −750 € je Halbjahr). Maximal sind damit 22.400 € drin (Einkommen bis 30.000 €), Standard bis 19.600 €, ohne Einkommens-Bonus entsprechend weniger.
  • Parallel ist die Heizungsgesetz-Reform am 10.07.2026 final beschlossen worden (GModG): Die 65-Prozent-Regel fällt – was jetzt gilt.

Was heißt das für Sie?

Wer den Umstieg auf eine Wärmepumpe ohnehin plant, fährt nach jetzigem Stand mit einem Antrag zu den 2026er-Konditionen am besten. Wichtig: Der Förderantrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden – und braucht ein konkretes Angebot eines Fachbetriebs. Genau dabei helfen wir: kostenlos, unverbindlich und mit einem geprüften Meisterbetrieb aus Ihrer Region.

In 60 Sekunden prüfen, welche Förderung Ihnen 2026 noch zusteht →

Quellen: KfW-Pressemitteilung „Start Umstellungsphase“ vom 08.07.2026; Beschluss des Gebäudemodernisierungsgesetzes durch Bundestag und Bundesrat am 10.07.2026. Stand: 10.07.2026.

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Ein Meisterbetrieb macht aus der Schätzung ein verbindliches Angebot und übernimmt den Förderantrag gleich mit. Ein Ansprechpartner, kein Spam.

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Ein paar kurze Fragen – genau ein geprüfter Meisterbetrieb aus Ihrer Region meldet sich.

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Um welches Gebäude geht es?

Damit der Meisterbetrieb die passende Anlagengröße einschätzen kann.

Womit heizen Sie gerade?

Beim Tausch einer alten Gas- oder Ölheizung gibt es einen Extra-Förderbonus.

Wie alt ist Ihre aktuelle Heizung?

Je älter die Anlage, desto dringlicher wird der Tausch.

Wie groß ist die beheizte Wohnfläche?

Eine Spanne genügt – sie bestimmt die Größe der Anlage.

Wie wird die Wärme im Haus verteilt?

Entscheidet mit über die nötige Vorlauftemperatur.

Wie gut ist das Haus gedämmt?

Dämmung und Fenster bestimmen die Heizlast.

Gibt es eine Photovoltaik-Anlage?

Mit eigenem Solarstrom läuft die Wärmepumpe besonders günstig.

In welcher Rolle fragen Sie an?

Wann soll die Wärmepumpe kommen?

So kann der Meisterbetrieb realistisch planen.

Wo soll die Wärmepumpe eingebaut werden?

Anhand der Postleitzahl prüfen wir, ob ein geprüfter Meisterbetrieb aus Ihrer Region verfügbar ist.

Fast geschafft – an wen richtet sich die Einschätzung?

Ihre Angaben:
Ihre Angaben gehen an genau einen geprüften Meisterbetrieb – kein Verteiler, keine zehn Rückrufe.
DSGVO-konformMeisterbetriebGenau ein Betrieb

Wohin schicken wir die Einschätzung?

An diese Adresse geht Ihre erste Einschätzung.

Ihre Angaben gehen an genau einen geprüften Meisterbetrieb – kein Verteiler, keine zehn Rückrufe.

Wie erreicht Sie der Meisterbetrieb?

Ihre Nummer bekommt nur der eine geprüfte Meisterbetrieb. Er meldet sich, um Ihre Situation kennenzulernen und zu klären, ob und wie eine Wärmepumpe bei Ihnen Sinn macht – in der Regel innerhalb eines Werktags. Ob es danach weitergeht, entscheiden Sie. Kein Verteiler, keine zehn Rückrufe.

Ein kurzer Anruf, um Ihre Situation zu klären – kein Telefonverkauf.
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