Was kostet eine Wärmepumpe – und wie viel zahlt der Staat?
Eine Wärmepumpe kostet in der Anschaffung mehr als eine neue Gasheizung – dafür ist der Betrieb günstiger und der Staat übernimmt 2026 einen großen Teil der Investition: über die Bundesförderung sind – je nach Einkommen – bis zu 70–80 % möglich. Hier die realistischen Zahlen im Überblick.
Stand: Juni 2026. Förderbedingungen können sich ändern – verbindlich ist immer der Bescheid der KfW bzw. das Angebot Ihres Fachbetriebs.
Was kostet eine Wärmepumpe in der Anschaffung?
Die Spannen gelten für komplett installierte Anlagen im typischen Einfamilienhaus – inklusive Gerät, Montage, Speicher, Hydraulik und Demontage der Altanlage, aber vor Abzug der Förderung.
| Art der Wärmepumpe | Typische Gesamtkosten | Besonderheit |
|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | 35.000–45.000 € | am häufigsten, keine Bohrung nötig |
| Sole-Wasser (Erdwärme) | 35.000–55.000 € | inkl. Bohrung/Kollektor, sehr effizient |
| Wasser-Wasser (Grundwasser) | 35.000–50.000 € | höchste Effizienz, Genehmigung nötig |
| Luft-Luft (Split) | 8.000–15.000 € | ohne wassergeführte Heizung/Warmwasser |
Wichtig: Das sind Anhaltswerte. Der tatsächliche Preis hängt von Heizlast, Zustand des Hauses und örtlichen Gegebenheiten ab. Ein seriöses Festpreis-Angebot gibt es erst nach einem Blick vor Ort – beim Meisterbetrieb, den wir Ihnen vermitteln.
Förderung ab 21.07.2026: bis zu 80 % Zuschuss
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird über die KfW als Zuschuss ausgezahlt. Der Fördersatz setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die sich bis maximal 70 % kombinieren lassen:
| Förderbaustein | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | für alle Eigentümer, einkommensunabhängig |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | +20 % | Tausch einer alten Gas-/Öl-/Kohle-/Nachtspeicherheizung (selbst genutzt) |
| Einkommens-Bonus | +10–40 % | gestaffelt: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Einkommen (je Kind 10.000 € Abzug) |
| Effizienz-Bonus (alt) | entfällt | seit der KfW-Umstellung gestrichen – natürliche Kältemittel sind Standard |
| Maximal kombiniert | 70–80 % | 80 % nur mit vollem Einkommens-Bonus; gedeckelt auf 28.000 € förderfähige Kosten (1. Wohneinheit, Stand ab 21.07.2026) |
Die förderfähigen Kosten sind beim Einfamilienhaus seit dem 21.07.2026 auf 28.000 € gedeckelt. Je nach Einkommen bedeutet das einen maximalen Zuschuss von 22.400 € (Einkommen bis 30.000 €) bzw. bis 19.600 €. Wichtig: Ab Februar 2027 sinken die Sätze planmäßig halbjährlich – wer früher einreicht, sichert sich mehr.
So läuft die Förderung: Sie unterschreiben zuerst ein Angebot mit Förder-Vorbehalt, reichen damit den KfW-Antrag ein und starten erst nach der Zusage. Förderhöhen ändern sich: Ab Februar 2027 sinken die Sätze planmäßig halbjährlich – wer früher einreicht, bekommt mehr.
Reihenfolge beachten: Sie unterschreiben zuerst ein Angebot bzw. einen Vertrag mit Förder-Vorbehalt (aufschiebende Bedingung), reichen damit den KfW-Antrag ein – und beginnen die Arbeiten erst nach der Förderzusage. Ohne diesen Vorbehalt gilt schon der unterschriebene Vertrag als Vorhabenbeginn und der Anspruch kann entfallen. Ein erfahrener Meisterbetrieb plant das richtig mit ein.
Förder-Update: KfW-Umstellung beschlossen – neue Sätze ab 21.07.2026
Die KfW hat die Umstellung am 08.07.2026 offiziell angekündigt (Pressemitteilung „Start Umstellungsphase“). Bis zum 20.07. sind keine neuen Anträge möglich – nur wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) hat, kann noch bis 20.07. zu den bisherigen Konditionen einreichen. Ab Dienstag, 21.07.2026 gelten die neuen Bedingungen. Diese sind zugleich die höchsten, die es künftig noch geben wird: Ab dem 01.02.2027 wird halbjährlich weiter gekürzt.
Das ist laut den Plänen vorgesehen
- Klimageschwindigkeits-Bonus: jetzt 16 % statt 20 % – sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
- Effizienz-Bonus (5 %) und Emissionsminderungszuschlag (2.500 €): entfallen; natürliche Kältemittel werden Standard.
- Einkommens-Bonus neu gestaffelt: 40 % (Haushaltseinkommen bis 30.000 €), 30 % (bis 40.000 €), 10 % (bis 50.000 €), darüber entfällt er; je minderjährigem Kind werden 10.000 € vom Einkommen abgezogen.
- Förderfähige Kosten & Maximalzuschuss: Deckel sinkt von 30.000 auf 28.000 € (ab 01.02.2027 −750 € je Halbjahr). Maximal sind damit 22.400 € drin (Einkommen bis 30.000 €), Standard bis 19.600 €, ohne Einkommens-Bonus entsprechend weniger.
- Parallel ist die Heizungsgesetz-Reform am 10.07.2026 final beschlossen worden (GModG): Die 65-Prozent-Regel fällt – was jetzt gilt.
Was heißt das für Sie?
Wer den Umstieg auf eine Wärmepumpe ohnehin plant, fährt nach jetzigem Stand mit einem Antrag zu den 2026er-Konditionen am besten. Wichtig: Der Förderantrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden – und braucht ein konkretes Angebot eines Fachbetriebs. Genau dabei helfen wir: kostenlos, unverbindlich und mit einem geprüften Meisterbetrieb aus Ihrer Region.
In 60 Sekunden prüfen, welche Förderung Ihnen 2026 noch zusteht →
Quellen: KfW-Pressemitteilung „Start Umstellungsphase“ vom 08.07.2026; Beschluss des Gebäudemodernisierungsgesetzes durch Bundestag und Bundesrat am 10.07.2026. Stand: 10.07.2026.
Rechenbeispiel
→ Schätzen Sie Ihren persönlichen Förderbetrag mit dem Förderrechner – in unter einer Minute, ohne Anmeldung.
Förderung in Bayern: Gibt es etwas vom Land?
Einen direkten Landeszuschuss für Wärmepumpen gibt es in Bayern derzeit nicht – das frühere „10.000-Häuser-Programm" wurde 2022 eingestellt. Für Bayern zählt deshalb vor allem die Bundesförderung. Ergänzend gibt es zinsgünstige Darlehen der BayernLabo sowie einzelne kommunale Programme – die Stadt München fördert den Heizungstausch z. B. mit bis zu 5.000 €. Was in Ihrer Kommune möglich ist, kennt der regionale Meisterbetrieb. Mehr dazu im Förder-Ratgeber Bayern.
Was ändert sich am Heizungsgesetz (GEG)?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist reformiert: Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am 10.07.2026 final beschlossen. Die starre 65-%-Erneuerbaren-Pflicht entfällt ersatzlos; neue Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt, müssen ab 2029 aber steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen („Bio-Treppe“: 10 % ab 2029 bis 60 % ab 2040) – zusammen mit dem CO₂-Preis wird fossiles Heizen dadurch planbar teurer. Die Kernregeln treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. An der Förderung für Wärmepumpen ändert der Beschluss nichts – es gelten die neuen KfW-Sätze (siehe oben). Alle Details im Ratgeber Heizungsgesetz 2026: was jetzt gilt.
Quellen & weiterführende Informationen
Was bleibt für Sie übrig?
Ein Meisterbetrieb rechnet Ihren echten Eigenanteil aus – mit allen Förderungen, die Ihnen zustehen, und auf Wunsch der Finanzierung. Kostenlos.
Kostenlose Einschätzung anfordern →Ihre kostenlose Preis-Einschätzung
Ein paar kurze Fragen – genau ein geprüfter Meisterbetrieb aus Ihrer Region meldet sich.