Neue KfW-Heizungsförderung ab 21. Juli 2026: neue Sätze, neue Boni – alle Zahlen
Die KfW hat die Heizungsförderung umgestellt: Bis zum 20.07.2026 sind keine neuen Anträge möglich, ab dem 21.07. gelten neue Konditionen – mit gestaffelten Einkommens-Boni, kleinerem Kosten-Deckel und einem klaren Fahrplan für sinkende Sätze ab 2027. Hier sind alle Zahlen, drei Beispielrechnungen und die richtige Strategie.
Das Wichtigste in Kürze
- Antragsstopp: Vom 09. bis 20.07.2026 nimmt die KfW keine neuen Anträge an. Nur wer schon eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) hat, kann bis 20.07. zu Alt-Konditionen einreichen.
- Ab 21.07.2026: 30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus (statt 20 %) + Einkommens-Boni von 40/30/10 % (gestaffelt bis 50.000 €).
- Entfallen: der 5-%-Effizienz-Bonus (Erdwärme/natürliche Kältemittel) und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 €).
- Neuer Deckel: 28.000 € förderfähige Kosten (statt 30.000 €) für die erste Wohneinheit; maximal 80 % nur mit vollem Einkommens-Bonus, sonst 70 % – also höchstens 22.400 € bzw. 19.600 € Zuschuss.
- Ab 01.02.2027 sinken die Sätze halbjährlich: Klimageschwindigkeits-Bonus −4 Prozentpunkte, Kosten-Deckel −750 € je Halbjahr. Je früher der Antrag, desto mehr Geld.
Antragsstopp & Stichtage: Was gerade gilt
Die KfW hat die Umstellung am 08.07.2026 offiziell angekündigt („Start Umstellungsphase“) und ihr Antragsportal für die Heizungsförderung vorübergehend geschlossen. Konkret heißt das:
- 09.–20.07.2026: keine neuen Anträge möglich. Bestehende Zusagen sind nicht betroffen.
- Nur mit vorhandener, gültiger BzA (Bestätigung zum Antrag Ihres Fachbetriebs) können Sie bis 20.07. noch zu den bisherigen Konditionen einreichen.
- Ab Dienstag, 21.07.2026: Das Portal öffnet wieder – alle neuen Anträge laufen zu den neuen Bedingungen.
Für alle, die ihren Heizungstausch erst planen, gilt also: Die alten „bis zu 70 % / 21.000 €“ sind faktisch Geschichte – realistisch sind ab sofort die neuen Sätze. Genau damit rechnet auch unser Förderrechner. Die Wartezeit bis zum 21.07. ist trotzdem keine verlorene Zeit: Angebot einholen, Unterlagen vorbereiten, BzA erstellen lassen – dann geht der Antrag am 21.07. sofort raus.
Die neuen Förder-Bausteine im Detail
| Baustein | Höhe | Wer bekommt ihn? |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle Eigentümer, einkommensunabhängig (unverändert) |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | +16 % | Selbstnutzer beim Tausch einer alten Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung; sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Punkte |
| Einkommens-Bonus | +40 / +30 / +10 % | Selbstnutzer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: bis 30.000 € → 40 %, bis 40.000 € → 30 %, bis 50.000 € → 10 %; je minderjährigem Kind 10.000 € vom Einkommen abziehen |
| Effizienz-Bonus (alt: +5 %) | entfällt | seit der Umstellung gestrichen – natürliche Kältemittel (z. B. Propan/R290) sind Standard geworden |
| Emissionsminderungszuschlag (alt: 2.500 €) | entfällt | betraf Biomasseheizungen mit besonders niedrigem Staubausstoß |
Neu ist vor allem die Staffelung des Einkommens-Bonus: Haushalte bis 30.000 € bekommen künftig mehr als bisher (40 statt 30 %), die Stufe bis 50.000 € ist neu (10 %) – dafür geht ein Einkommen über 50.000 € komplett leer aus. Und erstmals zählt die Familiengröße: je minderjährigem Kind werden 10.000 € vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, bevor die Stufe bestimmt wird.
Höchstbeträge & Förderdeckel
Die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit sinken von 30.000 auf 28.000 € (ab 01.02.2027 dann um 750 € je Halbjahr weiter). Beim Mehrfamilienhaus bleiben die Staffeln: je 15.000 € für die Wohneinheiten 2–6, je 8.000 € ab der siebten. Der Förderdeckel liegt bei 70 % – nur wer den vollen 40-%-Einkommens-Bonus bekommt, darf bis 80 %. In Euro heißt das für die erste Wohneinheit:
| Konstellation (Selbstnutzer, fossiler Tausch) | Satz | Max. Zuschuss |
|---|---|---|
| Einkommen ≤ 30.000 € (40-%-Bonus) | 30 + 16 + 40 = 86 % → Deckel 80 % | 22.400 € |
| Einkommen ≤ 40.000 € (30-%-Bonus) | 30 + 16 + 30 = 76 % → Deckel 70 % | 19.600 € |
| Einkommen ≤ 50.000 € (10-%-Bonus) | 30 + 16 + 10 = 56 % | 15.680 € |
| Einkommen > 50.000 € (kein Bonus) | 30 + 16 = 46 % | 12.880 € |
| Vermieter (nur Grundförderung) | 30 % | 8.400 € |
Drei Beispielrechnungen (Luft-Wasser-Wärmepumpe, 39.000 €)
Angenommen wird ein typisches Einfamilienhaus in Bayern: Luft-Wasser-Wärmepumpe inkl. Einbau für 39.000 €, alte Ölheizung wird ersetzt, Eigentümer wohnen selbst im Haus. Förderfähig sind davon maximal 28.000 €.
| Fall | Rechnung | Zuschuss | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Familie, 2 Kinder, 48.000 € zvE anrechenbar: 48.000 − 2 × 10.000 = 28.000 € → 40-%-Bonus | 86 % → Deckel 80 % von 28.000 € | 22.400 € | 16.600 € |
| Paar ohne Kinder, 44.000 € zvE → 10-%-Bonus | 56 % von 28.000 € | 15.680 € | 23.320 € |
| Haushalt mit 60.000 € zvE → kein Einkommens-Bonus | 46 % von 28.000 € | 12.880 € | 26.120 € |
Zum Vergleich: Nach den alten Sätzen hätte Fall 1 maximal 21.000 € bekommen – Familien mit kleinerem Einkommen stehen jetzt also sogar besser da. Fall 2 und 3 verlieren dagegen gegenüber früher. (Unser Förderrechner rundet Ergebnisse konservativ auf volle 100 € ab.)
Der Fahrplan: Warum Warten bares Geld kostet
Ab dem 01.02.2027 sinken zwei Stellschrauben gleichzeitig – der Klimageschwindigkeits-Bonus um 4 Prozentpunkte und der Kosten-Deckel um 750 €, jeweils pro Halbjahr. So entwickelt sich der maximale Zuschuss (erste Wohneinheit, Selbstnutzer mit fossilem Tausch):
| Antrag ab | Deckel förderfähig | Klima-Bonus | Standard (30 % + Bonus) | Mit vollem Einkommens-Bonus* |
|---|---|---|---|---|
| 21.07.2026 | 28.000 € | 16 % | 46 % → 12.880 € | 80 % → 22.400 € |
| 01.02.2027 | 27.250 € | 12 % | 42 % → 11.445 € | 80 % → 21.800 € |
| 01.08.2027 | 26.500 € | 8 % | 38 % → 10.070 € | 78 % → 20.670 € |
| 01.02.2028 | 25.750 € | 4 % | 34 % → 8.755 € | 74 % → 19.055 € |
| 01.08.2028 | 25.000 € | 0 % | 30 % → 7.500 € | 70 % → 17.500 € |
*sofern der 80-%-Deckel unverändert bleibt; ab 08/2027 liegt die Bausteinsumme darunter. Termine und Beträge laut KfW-Ankündigung vom 08.07.2026 – die finale Förderrichtlinie kann Details ändern; wir aktualisieren diesen Beitrag dann.
Die Botschaft ist eindeutig: Zwischen einem Antrag im Sommer 2026 und einem Antrag Mitte 2028 liegen im Standardfall über 5.000 € Unterschied. Wer den Tausch ohnehin plant, sollte die Unterlagen jetzt vorbereiten und ab dem 21.07. einreichen.
Neu ab 2027: der „Made in Europe“-Bonus
Zum ersten Quartal 2027 hat der Bund zusätzlich einen Wertschöpfungsbonus von 15 % für Wärmepumpen aus EU-Fertigung angekündigt; Geräte aus Nicht-EU-Fertigung sollen dann nur noch eine reduzierte Grundförderung von 15 % erhalten. Die genauen Kriterien (Geräteliste, Fertigungsnachweis) stehen noch aus. Für die Praxis heißt das: Bei europäischen Marken – bei unseren Partnerbetrieben ohnehin der Regelfall – bleibt die volle Förderung sicher; auf den Zusatzbonus zu warten lohnt wegen der parallel sinkenden Sätze meist nicht.
Wer profitiert – und wer verliert
- Gewinner: Familien mit kleinem Einkommen. 40-%-Bonus plus Kinderabzug – der Maximalzuschuss steigt von 21.000 auf 22.400 €, der Förderdeckel von 70 auf 80 %.
- Verlierer: Haushalte über 50.000 € zvE. Der bisherige 30-%-Bonus galt bis 40.000 €; wer knapp darüber lag, bekam nichts – daran ändert sich nichts. Neu ist: Über 50.000 € bleibt es endgültig bei 46 % statt bisher maximal 55 % (mit Effizienz-Bonus).
- Verlierer: Erdwärme- und Propan-Fans. Der 5-%-Effizienz-Bonus ist weg – Erd- und Luft-Wasser-Wärmepumpen werden jetzt gleich gefördert. Details im Vergleich Luft-Wasser vs. Erdwärme.
- Alle späteren Antragsteller: Ab Februar 2027 wird jedes Halbjahr gekürzt – siehe Fahrplan oben.
So beantragen Sie richtig (Reihenfolge!)
- 1. Angebot einholen – am besten von einem geprüften Meisterbetrieb, der die Förderung mitplant.
- 2. Vertrag mit Förder-Vorbehalt (aufschiebender/auflösender Bedingung) unterschreiben – Pflichtvoraussetzung für den Antrag.
- 3. BzA erstellen lassen: Ihr Fachbetrieb erzeugt die „Bestätigung zum Antrag“.
- 4. Antrag im Portal „Meine KfW“ stellen – ab dem 21.07.2026 wieder möglich, unbedingt vor Vorhabensbeginn.
- 5. Zusage abwarten, dann einbauen. Auszahlung nach Nachweis der Umsetzung.
Genau diese Reihenfolge übernimmt der vermittelte Meisterbetrieb für Sie – inklusive der Frage, welche Boni bei Ihnen wirklich greifen.
Bayern & München: Was kommt obendrauf?
Die BEG gilt bundesweit – ein eigenes bayerisches Landesprogramm für Wärmepumpen gibt es weiterhin nicht. In München legt die Stadt über das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) einen Zuschuss obendrauf; einzelne Gemeinden und Landkreise haben kleinere eigene Programme. Was regional gilt und wie sich Bundes- und Kommunalförderung kombinieren lassen, steht im Ratgeber Wärmepumpen-Förderung in Bayern.
Häufige Fragen
Kann ich jetzt noch zu den alten Konditionen beantragen?
Nur in einem Fall: Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) seines Fachbetriebs hat, kann den Antrag noch bis zum 20.07.2026 zu den bisherigen Konditionen einreichen. Neue BzAs und neue Anträge sind erst ab dem 21.07.2026 möglich – dann automatisch zu den neuen Sätzen.
Wie hoch ist die maximale Förderung ab dem 21.07.2026?
Mit vollem Einkommens-Bonus 80 % von maximal 28.000 € förderfähigen Kosten = 22.400 €. Mit den mittleren Boni greift der 70-%-Deckel (bis 19.600 €). Ohne Einkommens-Bonus sind es beim Tausch einer fossilen Heizung 46 % = 12.880 €, ohne Tausch-Bonus 30 % = 8.400 €.
Welches Einkommen zählt für den Einkommens-Bonus?
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen laut Steuerbescheid (nicht das Brutto!). Je minderjährigem Kind im Haushalt dürfen Sie 10.000 € abziehen – eine Familie mit zwei Kindern und 48.000 € zu versteuerndem Einkommen rutscht so z. B. in die 40-%-Stufe.
Ich wollte Erdwärme bzw. ein Propan-Gerät – gibt es den 5-%-Bonus noch?
Nein. Der Effizienz-Bonus (5 %) und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) sind ersatzlos entfallen. Erd-, Grundwasser- und Luft-Wasser-Wärmepumpen bekommen jetzt dieselben Fördersätze; natürliche Kältemittel wie Propan sind inzwischen der Marktstandard.
Was gilt für Vermieter und Mehrfamilienhäuser?
Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 % (Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus gibt es nur für Selbstnutzer). Beim Mehrfamilienhaus bleiben die Staffeln für weitere Wohneinheiten: 15.000 € je Wohneinheit 2–6 und 8.000 € ab der siebten – nur der Deckel der ersten Wohneinheit sinkt auf 28.000 €.
Lohnt es sich, auf den „Made in Europe“-Bonus 2027 zu warten?
Meist nicht. Der angekündigte Wertschöpfungsbonus (+15 % für EU-gefertigte Wärmepumpen, geplant ab Anfang 2027) fällt in die Zeit, in der Klimageschwindigkeits-Bonus und Kosten-Deckel bereits sinken – und seine Details stehen noch aus. Wer jetzt ein EU-Gerät einbaut (bei unseren Partnerbetrieben der Regelfall), fährt mit den aktuellen Sätzen in der Summe meist besser.
Muss der Antrag wirklich vor dem Auftrag gestellt werden?
Ja, sonst verfällt der Anspruch. Die richtige Reihenfolge: Angebot bzw. Vertrag mit aufschiebender Bedingung (Förder-Vorbehalt) unterschreiben → der Fachbetrieb erstellt die BzA → Antrag im Portal „Meine KfW“ stellen (ab 21.07. wieder möglich) → Zusage abwarten → dann erst Einbau.
Gilt das alles auch in Bayern und München?
Ja, die BEG gilt bundesweit – ein eigenes bayerisches Landesprogramm für Wärmepumpen gibt es weiterhin nicht. In München kommt der städtische FKG-Zuschuss obendrauf; einzelne Gemeinden haben eigene kleine Programme. Details im Ratgeber Förderung Bayern.
Quellen
- KfW – Anpassungen in den BEG-Produkten: Start Umstellungsphase (08.07.2026)
- pv magazine – KfW-Portal abgeschaltet: Förderung geht ab 21. Juli zu neuen Konditionen weiter
- ADAC – Förderung für Wärmepumpe und Co. gestoppt – ab 21. Juli weniger Geld
- Deutscher Bundestag – Heizungsgesetz-Novelle beschlossen (10.07.2026)
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