Fragen & Antworten zur Wärmepumpen-Anfrage
Alles Wichtige zu Ablauf, Kosten, Förderung und unserem Versprechen: ein geprüfter Meisterbetrieb statt Anruf-Spam.
Bekomme ich nach der Anfrage viele Anrufe von verschiedenen Firmen?
Nein. Das ist unser zentrales Versprechen: Ihre Anfrage geht an genau einen geprüften Sanitär-Meisterbetrieb aus Ihrer Region – nicht an fünf bis zehn Anbieter wie bei vielen Vergleichsportalen. Sie haben einen Ansprechpartner und werden nicht mit Anrufen überhäuft.
Was kostet mich die Anfrage?
Für Sie ist die Anfrage und die Ersteinschätzung komplett kostenlos und unverbindlich. Wir finanzieren uns über eine Vermittlungsgebühr, die der Meisterbetrieb zahlt – nicht Sie. Kosten entstehen erst, wenn Sie ein konkretes Angebot des Betriebs annehmen.
Wer meldet sich bei mir und wie schnell?
Es meldet sich der eine, von uns ausgewählte Sanitär-Meisterbetrieb aus Ihrer Region – in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen. Dieser Betrieb berät Sie, schaut sich Ihr Objekt an und erstellt das Angebot.
Warum nur ein Betrieb und nicht mehrere Angebote zum Vergleich?
Weil mehr Anbieter nicht automatisch ein besseres Ergebnis bedeuten – sondern oft nur mehr Anrufe und Verkaufsdruck. Wir wählen gezielt einen Betrieb aus, der fachlich und regional zu Ihrem Projekt passt. Das spart Ihnen Zeit und Nerven und sorgt für eine ehrliche Beratung.
Was ist ein Sanitär-Meisterbetrieb und warum ist das wichtig?
In einem Meisterbetrieb steht ein Handwerksmeister mit Ausbildung und Erfahrung für die Qualität der Arbeit gerade. Gerade bei Wärmepumpen entscheidet die fachgerechte Planung – Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich – über Effizienz und Stromkosten. Ein Meisterbetrieb übernimmt zudem die gesetzliche Gewährleistung und ist für Wartung und Service erreichbar.
Lohnt sich eine Wärmepumpe auch im Altbau?
In den meisten Fällen ja – auch in unsanierten Bestandsgebäuden in Bayern. Entscheidend sind eine fachgerechte Auslegung und gegebenenfalls der Tausch einzelner Heizkörper, um mit niedriger Vorlauftemperatur auszukommen. Ein Meisterbetrieb beurteilt das zuverlässig vor Ort.
Förder-Update: Was gilt seit der KfW-Umstellung zum 21.07.2026?
Die KfW hat die Umstellung am 08.07.2026 offiziell angekündigt (Pressemitteilung „Start Umstellungsphase“). Bis zum 20.07. sind keine neuen Anträge möglich – nur wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) hat, kann noch bis 20.07. zu den bisherigen Konditionen einreichen. Ab Dienstag, 21.07.2026 gelten die neuen Bedingungen. Diese sind zugleich die höchsten, die es künftig noch geben wird: Ab dem 01.02.2027 wird halbjährlich weiter gekürzt.
Das ist laut den Plänen vorgesehen:
- Klimageschwindigkeits-Bonus: jetzt 16 % statt 20 % – sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
- Effizienz-Bonus (5 %) und Emissionsminderungszuschlag (2.500 €): entfallen; natürliche Kältemittel werden Standard.
- Einkommens-Bonus neu gestaffelt: 40 % (Haushaltseinkommen bis 30.000 €), 30 % (bis 40.000 €), 10 % (bis 50.000 €), darüber entfällt er; je minderjährigem Kind werden 10.000 € vom Einkommen abgezogen.
- Förderfähige Kosten & Maximalzuschuss: Deckel sinkt von 30.000 auf 28.000 € (ab 01.02.2027 −750 € je Halbjahr). Maximal sind damit 22.400 € drin (Einkommen bis 30.000 €), Standard bis 19.600 €, ohne Einkommens-Bonus entsprechend weniger.
- Parallel ist die Heizungsgesetz-Reform am 10.07.2026 final beschlossen worden (GModG): Die 65-Prozent-Regel fällt – was jetzt gilt.
Was heißt das für Sie?
Wer den Umstieg auf eine Wärmepumpe ohnehin plant, fährt nach jetzigem Stand mit einem Antrag zu den 2026er-Konditionen am besten. Wichtig: Der Förderantrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden – und braucht ein konkretes Angebot eines Fachbetriebs. Genau dabei helfen wir: kostenlos, unverbindlich und mit einem geprüften Meisterbetrieb aus Ihrer Region.
In 60 Sekunden prüfen, welche Förderung Ihnen 2026 noch zusteht →
Quellen: KfW-Pressemitteilung „Start Umstellungsphase“ vom 08.07.2026; Beschluss des Gebäudemodernisierungsgesetzes durch Bundestag und Bundesrat am 10.07.2026. Stand: 10.07.2026.
Wie hoch ist die Förderung 2026?
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind seit dem 21.07.2026 je nach Einkommen bis zu 80 % Zuschuss möglich, gedeckelt auf 28.000 € förderfähige Kosten beim Einfamilienhaus – also bis zu 22.400 € (Standard: bis 19.600 €). Der Satz setzt sich aus Grundförderung, Heizungstausch-Bonus (16 %) und Einkommens-Bonus zusammen. Wichtig: Ab dem 01.02.2027 sinken Sätze und Deckel halbjährlich – früher einreichen heißt mehr Zuschuss.
Muss ich den Förderantrag selbst stellen?
Den Antrag stellen Sie bei der KfW – aber Sie sind damit nicht allein. Ein erfahrener Meisterbetrieb kennt den Ablauf, stellt die nötigen Unterlagen bereit und plant die richtige Reihenfolge ein. Wichtig ist: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.
Welche Wärmepumpe passt zu meinem Haus?
Das hängt von Gebäude, Heizlast, Platz und Untergrund ab. Am häufigsten ist die Luft-Wasser-Wärmepumpe, weil sie ohne Bohrung auskommt. Erd- und Grundwasser-Wärmepumpen sind effizienter, aber aufwändiger. Welche Variante für Sie sinnvoll ist, klärt die Einschätzung vor Ort.
Bin ich an etwas gebunden, wenn ich anfrage?
Nein. Die Anfrage ist völlig unverbindlich. Sie entscheiden in Ruhe, ob und wann Sie das Angebot des Meisterbetriebs annehmen.
Gilt das Angebot nur in Bayern?
Unser Schwerpunkt liegt in Bayern, weil wir hier die meisten Partnerbetriebe haben. Anfragen aus anderen Bundesländern nehmen wir aber ebenfalls entgegen und vermitteln, sofern ein passender Meisterbetrieb in der Region verfügbar ist.
Was passiert mit meinen Daten?
Wir geben Ihre Angaben ausschließlich an den einen ausgewählten Meisterbetrieb weiter, der Ihnen das Angebot macht – nicht an Dritte oder eine Vielzahl von Anbietern. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Noch Fragen? Am einfachsten direkt anfragen
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