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Gesetz & Förderung

Heizungsgesetz 2026 beschlossen: Was das GModG jetzt bedeutet

Beschlossen: Bundestag (322:272) und Bundesrat haben das GModG am 10.07.2026 final verabschiedet. Dieser Ratgeber wurde am selben Tag vollständig aktualisiert. Zu den neuen Fördersätzen: KfW-Förderung ab 21.07.2026 →

Es ist offiziell: Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Die 65-Prozent-Pflicht fällt, Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt – werden aber Schritt für Schritt teurer. Was das für Ihren Heizungstausch heißt, lesen Sie hier.

Die kurze Antwort

Das „Heizungsgesetz“ in seiner bisherigen Form ist Geschichte. Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am 10. Juli 2026 mit 322 zu 272 Stimmen beschlossen; der Bundesrat hat es noch am selben Tag passieren lassen. Damit gilt: Die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht für neue Heizungen entfällt ersatzlos. Sie dürfen frei wählen – Wärmepumpe, Fernwärme, Pellets, aber auch wieder Gas oder Öl. Der Staat lenkt künftig über den Preis statt über Verbote: Neue fossile Heizungen müssen ab 2029 steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen („Bio-Treppe“), ab 2028 kommt eine Grüngas-Quote für Lieferanten, und der CO₂-Preis steigt weiter. Die Förderung für Wärmepumpen bleibt – seit der KfW-Umstellung mit neuen Sätzen für Anträge ab dem 21.07.2026.

Was am 10. Juli beschlossen wurde

Nach monatelangem Ringen ging es am Ende schnell – der Fahrplan im Überblick:

  • 13. Mai 2026: Das Bundeskabinett beschließt den GModG-Entwurf.
  • Juni/Juli 2026: Beratung und Änderungen im Wirtschaftsausschuss des Bundestags.
  • 10. Juli 2026: Der Bundestag stimmt zu (322 : 272); der Bundesrat verzichtet am selben Tag auf den Vermittlungsausschuss – das Gesetz ist final.
  • Inkrafttreten: Die Kernregeln (u. a. Wegfall der 65-Prozent-Pflicht, Rahmen der Bio-Treppe) gelten ab dem Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt – erwartet noch im Sommer 2026. Technische Teile aus der EU-Gebäuderichtlinie (Energieausweise, Solarpflichten im Neubau, Nullemissions-Standards) folgen rund sechs Monate später.

Der ursprünglich genannte Starttermin 1. November 2026 ist damit überholt – es geht schneller. Eine Evaluierung der Klimawirkung ist für 2030 gesetzlich vorgesehen; zur Umsetzung der Klimaneutralität ab 2045 hat die Bundesregierung ein weiteres Gesetz bis Jahresende angekündigt.

Die 65-Prozent-Regel ist Geschichte

Bisher galt: Neue Heizungen mussten – gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung – zu 65 % mit erneuerbarer Energie laufen. Diese Vorgabe ist ersatzlos gestrichen. Neben Wärmepumpe, Fernwärme, Pellet- und Hybridlösungen sind damit auch neue Gas- und Ölheizungen wieder ohne Erneuerbaren-Anteil zulässig – im Neubau wie im Bestand.

Wahlfreiheit heißt nicht Kostenfreiheit: Wer jetzt eine reine Gas- oder Ölheizung einbaut, bindet sich für 15–20 Jahre an einen Brennstoff, den Bio-Treppe, Grüngas-Quote und CO₂-Preis planbar verteuern. Die Rechnung über die Laufzeit finden Sie im Vergleich Wärmepumpe oder Gasheizung 2026.

Bio-Treppe & CO₂-Preis: Öl und Gas bleiben erlaubt – und werden teurer

Statt der Einbau-Pflicht setzt das GModG auf Brennstoff-Vorgaben. Wer ab Inkrafttreten eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe (Biomethan, Bio-Heizöl, perspektivisch Wasserstoff) nutzen:

Ab JahrPflicht-Anteil klimaneutraler Brennstoffe
202910 %
203015 %
203530 %
204060 %

Wichtig zu wissen: Klimaneutrale Brennstoffe sind heute deutlich teurer als Erdgas oder Heizöl. Statt der Beimischung sind zwischen 2029 und 2034 auch Alternativen erlaubt – etwa die Kombination mit Solarthermie oder ein Hybrid aus fossiler Heizung und Wärmepumpe. Fällt die alte Heizung aus, gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr für den Ersatz.

Dazu kommen zwei Preistreiber, die auch Bestandsheizungen treffen: Ab 2028 müssen Brennstofflieferanten eine – zunächst kleine, dann wachsende – Grüngas- bzw. Grünheizölquote erfüllen, deren Mehrkosten in den Preis wandern. Und der CO₂-Preis steigt weiter: 2026 liegt er national bei 55–65 € pro Tonne; ab 2028 übernimmt der europäische Emissionshandel für Gebäude (ETS2) die Preisbildung am Markt. Das bisherige pauschale Betriebsverbot ab 2045 wurde zwar gestrichen – ab 2045 sollen Brennstoffe aber klimaneutral sein; die Umsetzung regelt das angekündigte Folgegesetz.

Mieter & Vermieter: Wer zahlt die Mehrkosten?

Damit die neuen Brennstoffkosten nicht ungebremst auf Mieter umgelegt werden, enthält das GModG eine Kostenteilung: Baut der Vermieter eine neue fossile Heizung ein, trägt er ab 2028 die Hälfte der CO₂-Preis-Kosten und Netzentgelte, ab 2029 zusätzlich die Hälfte der Bio-Treppen-Mehrkosten (gedeckelt bis zur 15-Prozent-Stufe). Für Vermieter wird die fossile „Billig-Lösung“ damit doppelt unattraktiv – für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen, gilt ohnehin: Die Brennstoffkosten zahlen sie komplett selbst.

Die Förderung bleibt – mit neuen Sätzen ab 21.07.2026

Am wichtigsten für alle, die auf eine Wärmepumpe umsteigen wollen: Die KfW-Förderung läuft weiter. Sie wurde aber parallel zum Gesetzesbeschluss umgestellt – neue Anträge sind erst ab dem 21.07.2026 wieder möglich, dann zu neuen Konditionen: 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus und gestaffelte Einkommens-Boni von 10 bis 40 %. Je nach Einkommen sind so bis zu 70–80 % bzw. maximal 22.400 € Zuschuss drin – ab Februar 2027 sinken die Sätze halbjährlich.

Alle Details zur neuen Förderung – Bausteine, drei Beispielrechnungen und der Degressions-Fahrplan – stehen im Ratgeber Neue KfW-Heizungsförderung ab 21.07.2026; Ihren persönlichen Satz schätzt der Förderrechner.

Kommunale Wärmeplanung: entkoppelt und vereinfacht

Die kommunale Wärmeplanung bleibt bestehen, wird aber vom Heizungsrecht entkoppelt – sie löst keine Einbau-Pflichten mehr aus. Für kleinere Kommunen unter 15.000 Einwohnern wird das Verfahren deutlich vereinfacht. Für Sie als Eigentümer bleibt sie trotzdem nützlich: Sie zeigt, ob an Ihrer Adresse ein Fernwärmenetz geplant ist. Wer auf eine Wärmepumpe setzt, ist von diesen Detailfragen unabhängig – sie funktioniert eigenständig auf dem eigenen Grundstück.

Was heißt das für Eigentümer in Bayern?

Für Bayern ändert der Beschluss wenig am Grundbild: Es gab und gibt keine bayerische Sonder-Pflicht, und die wichtigste Förderung kommt weiter vom Bund. In den Einfamilienhaus-Regionen rund um München, Freising, Erding oder Rosenheim bleibt die Wärmepumpe – richtig ausgelegt – meist die wirtschaftlichste Lösung: Fernwärme ist außerhalb der Städte selten verfügbar, und die neuen fossilen Optionen tragen das volle Brennstoff-Kostenrisiko. Wer in München wohnt, kann zusätzlich den städtischen FKG-Zuschuss mitnehmen. Den Unterschied macht wie immer die Planung: Heizlast, Vorlauftemperatur, hydraulischer Abgleich – genau dafür vermitteln wir Ihnen einen geprüften Sanitär-Meisterbetrieb aus Ihrer Region, nicht zehn.

Kritik & offene Punkte

Der Beschluss ist politisch umstritten. Die Koalition spricht von „Wahlfreiheit statt Bevormundung“, Opposition und Umweltverbände warnen vor einer Klimalücke im Gebäudesektor und halten die Verfügbarkeit klimaneutraler Brennstoffe für unrealistisch; Verfassungsbeschwerden wurden angekündigt. Offen sind zudem Details des angekündigten Folgegesetzes zur Klimaneutralität ab 2045. Für Ihre Entscheidung heißt das: Die Richtung – fossiles Heizen wird über Quoten und CO₂-Preis teurer, klimafreundliches Heizen wird gefördert – steht fest; einzelne Stellschrauben können sich noch bewegen. Wir halten diesen Beitrag aktuell.

Häufige Fragen

Ist das Heizungsgesetz jetzt abgeschafft?

Die 65-Prozent-Pflicht ist gestrichen – beschlossen von Bundestag und Bundesrat am 10.07.2026. Das Gebäudeenergiegesetz bleibt als Gesetz bestehen, wird durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) aber grundlegend umgebaut: Statt einer Einbau-Pflicht lenken künftig CO₂-Preis, Bio-Beimischungsquoten und die kommunale Wärmeplanung.

Ab wann gilt das neue Recht?

Die Kernregeln – Wegfall der 65-Prozent-Pflicht und der Rahmen der Bio-Treppe – treten am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, voraussichtlich noch im Sommer 2026. Technische Teile (u. a. Energieausweise, Solarpflichten aus der EU-Gebäuderichtlinie) folgen rund sechs Monate später.

Darf ich weiterhin eine Gas- oder Ölheizung einbauen?

Ja. Neue Gas- und Ölheizungen sind wieder ohne Erneuerbaren-Pflicht erlaubt. Ab 2029 müssen neu eingebaute fossile Heizungen aber steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040 („Bio-Treppe“). Zusammen mit dem CO₂-Preis wird fossiles Heizen dadurch planbar teurer.

Was gilt für meine bestehende Öl- oder Gasheizung?

Bestandsanlagen dürfen unbegrenzt weiterlaufen und repariert werden – das frühere Betriebsverbot ab 2045 wurde gestrichen. Teurer wird es trotzdem: Ab 2028 gilt eine Grüngas-/Grünheizölquote für Brennstofflieferanten, und ab 2028 bestimmt der EU-Emissionshandel (ETS2) den CO₂-Preis.

Meine Heizung ist kaputt – muss ich sofort umstellen?

Nein. Das Gesetz sieht bei einem Heizungsausfall eine Übergangsfrist von einem Jahr vor, um in Ruhe eine Lösung zu planen. Genau in dieser Situation lohnt der Vergleich: Wärmepumpe mit Förderung gegen neue Gasheizung mit Bio-Treppe und CO₂-Preis.

Muss meine neue Heizung noch zu 65 Prozent erneuerbar sein?

Nein, diese pauschale Pflicht entfällt mit Inkrafttreten des GModG. Eine Wärmepumpe erfüllt die Anforderungen ohnehin – und ist als einziges der gängigen Systeme komplett unabhängig von Brennstoffpreisen, Quoten und CO₂-Preis.

Gibt es weiterhin Förderung für die Wärmepumpe?

Ja. Die KfW-Förderung läuft weiter, allerdings zu neuen Konditionen: Für Anträge ab dem 21.07.2026 gelten 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus und gestaffelte Einkommens-Boni – je nach Einkommen bis zu 70–80 % bzw. maximal 22.400 €. Ab Februar 2027 sinken die Sätze halbjährlich.

Was ändert sich für Mieter?

Baut der Vermieter eine neue fossile Heizung ein, muss er ab 2028 die Hälfte der CO₂-Preis-Kosten und Netzentgelte tragen, ab 2029 zusätzlich die Hälfte der Mehrkosten der Bio-Beimischung (gedeckelt bis zur 15-Prozent-Stufe). Mieter werden so vor einem Teil der steigenden Brennstoffkosten geschützt.

Über diesen Beitrag

Erstellt von der Redaktion von Wärmemeister Bayern; vollständig aktualisiert am 10. Juli 2026 nach dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat. Angaben zu Gesetz und Förderung sind nach bestem Wissen recherchiert; einzelne Umsetzungsdetails (Verkündungstermin, Folgegesetz, finale Förderrichtlinie) können sich noch ändern. Verbindlich sind der KfW-Förderbescheid und das Angebot Ihres Fachbetriebs.

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