Heizungsgesetz 2026: Was das neue GModG für Wärmepumpen heißt
Aus dem GEG wird das GModG: Die 65-Prozent-Pflicht fällt, die Förderung bleibt. Wir erklären verständlich, was 2026 beim Heizungstausch gilt – mit Stand Juni 2026 und Blick auf Bayern.
Die kurze Antwort
Das „Heizungsgesetz“ wird 2026 deutlich entschärft. Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Entwurf für ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen soll – geplant zum 1. November 2026. Die starre Pflicht, jede neue Heizung zu 65 % mit erneuerbarer Energie zu betreiben, entfällt. Fürs Wichtigste ändert sich nichts: Die Förderung von bis zu 70 % für die Wärmepumpe bleibt. Wichtig zu wissen – Stand Juni 2026 ist das Gesetz noch nicht endgültig: Bundestag und Bundesrat müssen erst zustimmen.
Vom GEG zum GModG – der Fahrplan
Aus dem Gebäudeenergiegesetz soll das Gebäudemodernisierungsgesetz werden. Der Weg dahin in Stichpunkten:
- Februar 2026: Die Bundesregierung legt die Eckpunkte der Novelle vor.
- 13. Mai 2026: Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf.
- danach: Beratung in Bundestag und Bundesrat – hier kann sich noch etwas ändern.
- geplant 1. November 2026: Inkrafttreten und Ablösung des bisherigen GEG.
Der Kurswechsel: weg von der starren Pflicht, hin zu Technologieoffenheit, CO₂-Preis als Lenkung und der kommunalen Wärmeplanung vor Ort.
Die 65-Prozent-Regel fällt
Bisher musste jede neue Heizung – gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung – zu 65 % mit erneuerbarer Energie laufen. Diese pauschale Vorgabe streicht der GModG-Entwurf. Damit bleiben neben Wärmepumpe, Fernwärme und Hybridlösungen grundsätzlich auch neue Gas- und Ölheizungen zulässig.
Aber Vorsicht beim „Weiter so“: Wer jetzt eine reine Gasheizung einbaut, bindet sich für 15–20 Jahre an einen Brennstoff, der durch den CO₂-Preis planbar teurer wird. Mehr dazu im Vergleich Wärmepumpe oder Gasheizung 2026.
Die Förderung bleibt – bis zu 70 %
Die gute Nachricht für Eigentümer: An der Förderung ändert sich nichts zum Schlechten. Wärmepumpen gelten weiter als zentrale Säule der Wärmewende und sollen bis mindestens 2029 wie bisher gefördert werden – mit bis zu 70 % der Investitionskosten (beim Einfamilienhaus bis 21.000 € förderfähige Kosten als Basis). Der Antrag läuft weiter über die KfW und muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Die Bausteine und die richtige Reihenfolge erklärt der Überblick Kosten & Förderung; Ihren persönlichen Satz schätzen Sie im Förderrechner.
Kommunale Wärmeplanung wird wichtiger
Statt einer bundesweiten Pflicht rückt die kommunale Wärmeplanung in den Mittelpunkt. Größere Städte erstellen sie bis Mitte 2026, kleinere Kommunen bis 2028. Sie zeigt, ob an Ihrer Adresse zum Beispiel ein Fernwärme- oder Wasserstoffnetz geplant ist. Wer auf eine Wärmepumpe setzt, ist von diesen Detailfragen ohnehin unabhängig – sie funktioniert eigenständig auf dem eigenen Grundstück.
Was heißt das für Eigentümer in Bayern?
In Bayern dominieren Einfamilien- und Reihenhäuser, viele davon im Bestand. Für genau diese Gebäude ist die Wärmepumpe – richtig ausgelegt – meist die wirtschaftlichste und zukunftssicherste Lösung, unabhängig davon, wie die Detailregeln des GModG am Ende ausfallen. Den Unterschied macht die Planung: Heizlast, Vorlauftemperatur und hydraulischer Abgleich. Genau dafür vermitteln wir Ihnen einen geprüften Sanitär-Meisterbetrieb aus Ihrer Region – nicht zehn.
Häufige Fragen
Ist das Heizungsgesetz 2026 abgeschafft?
Nicht ganz: Das bisherige „Heizungsgesetz“ im GEG wird durch das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt, das die starre 65-Prozent-Pflicht streicht. Stand Juni 2026 hat das Kabinett den Entwurf beschlossen, Bundestag und Bundesrat müssen aber noch zustimmen. Das Inkrafttreten ist zum 1. November 2026 geplant.
Muss meine neue Heizung noch zu 65 Prozent erneuerbar sein?
Nach dem GModG-Entwurf entfällt diese pauschale Pflicht. Maßgeblich werden stattdessen der CO₂-Preis und die kommunale Wärmeplanung. Eine Wärmepumpe erfüllt die Anforderungen ohnehin und ist damit auf der sicheren Seite.
Gibt es 2026 noch Förderung für die Wärmepumpe?
Ja. Die Förderung von bis zu 70 Prozent läuft über die KfW weiter und ist nach den Plänen der Bundesregierung bis mindestens 2029 gesichert.
Darf ich noch eine Gasheizung einbauen?
Grundsätzlich ja, ein generelles Verbot gibt es nicht. Wegen des steigenden CO₂-Preises ist eine reine Gasheizung über die Laufzeit aber meist teurer als eine Wärmepumpe.
Ab wann gilt das GModG?
Geplant ist das Inkrafttreten zum 1. November 2026 – verschoben vom ursprünglich genannten 1. Juli 2026. Bis dahin gelten die Regeln des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Quellen
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