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Ratgeber Bayern

Wärmepumpe-Förderung in Bayern 2026

Update (10.07.2026): Das neue Heizungsgesetz (GModG) ist beschlossen, und für KfW-Anträge ab dem 21.07.2026 gelten neue Fördersätze. Dieser Beitrag wurde entsprechend aktualisiert – alle Details: Heizungsgesetz: was jetzt gilt → · Neue Förderung: alle Zahlen →

Über die Bundesförderung sind – je nach Einkommen – bis zu 70–80 % Zuschuss für Ihre Wärmepumpe drin, auch in Bayern (neue Sätze für Anträge ab 21.07.2026). Wir zeigen, welche Bausteine es gibt, was vom Freistaat kommt und wie Sie den Antrag richtig stellen.

Förder-Update: KfW-Umstellung beschlossen – neue Sätze ab 21.07.2026

Die KfW hat die Umstellung am 08.07.2026 offiziell angekündigt (Pressemitteilung „Start Umstellungsphase“). Bis zum 20.07. sind keine neuen Anträge möglich – nur wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) hat, kann noch bis 20.07. zu den bisherigen Konditionen einreichen. Ab Dienstag, 21.07.2026 gelten die neuen Bedingungen. Diese sind zugleich die höchsten, die es künftig noch geben wird: Ab dem 01.02.2027 wird halbjährlich weiter gekürzt.

Das ist laut den Plänen vorgesehen

  • Klimageschwindigkeits-Bonus: jetzt 16 % statt 20 % – sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
  • Effizienz-Bonus (5 %) und Emissionsminderungszuschlag (2.500 €): entfallen; natürliche Kältemittel werden Standard.
  • Einkommens-Bonus neu gestaffelt: 40 % (Haushaltseinkommen bis 30.000 €), 30 % (bis 40.000 €), 10 % (bis 50.000 €), darüber entfällt er; je minderjährigem Kind werden 10.000 € vom Einkommen abgezogen.
  • Förderfähige Kosten & Maximalzuschuss: Deckel sinkt von 30.000 auf 28.000 € (ab 01.02.2027 −750 € je Halbjahr). Maximal sind damit 22.400 € drin (Einkommen bis 30.000 €), Standard bis 19.600 €, ohne Einkommens-Bonus entsprechend weniger.
  • Parallel ist die Heizungsgesetz-Reform am 10.07.2026 final beschlossen worden (GModG): Die 65-Prozent-Regel fällt – was jetzt gilt.

Was heißt das für Sie?

Wer den Umstieg auf eine Wärmepumpe ohnehin plant, fährt nach jetzigem Stand mit einem Antrag zu den 2026er-Konditionen am besten. Wichtig: Der Förderantrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden – und braucht ein konkretes Angebot eines Fachbetriebs. Genau dabei helfen wir: kostenlos, unverbindlich und mit einem geprüften Meisterbetrieb aus Ihrer Region.

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Quellen: KfW-Pressemitteilung „Start Umstellungsphase“ vom 08.07.2026; Beschluss des Gebäudemodernisierungsgesetzes durch Bundestag und Bundesrat am 10.07.2026. Stand: 10.07.2026.

Förderung 2026: die neuen Sätze – auch in Bayern

Die gute Nachricht zuerst: Der größte Förder-Hebel für Ihre Wärmepumpe kommt 2026 nicht vom Freistaat, sondern vom Bund – und er ist üppig. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind für Anträge ab dem 21.07.2026 – je nach Einkommen – bis zu 70–80 % Zuschuss möglich, ausgezahlt über die KfW. Beim Einfamilienhaus sind die förderfähigen Kosten auf 28.000 € gedeckelt; der maximale Zuschuss liegt je nach Einkommens-Bonus bei 19.600 bis 22.400 €.

Diese Förderung gilt bundesweit – und damit auch für jedes Haus in Ober-, Nieder- und Mittelfranken, in Schwaben, der Oberpfalz und Altbayern. Wichtig: Ab dem 01.02.2027 sinken Klimageschwindigkeits-Bonus und Kosten-Deckel planmäßig halbjährlich – wer früher einreicht, bekommt mehr. Alle Details im Ratgeber Neue KfW-Förderung ab 21.07.2026.

Aus diesen Bausteinen setzt sich der Zuschuss zusammen

BausteinHöheWer bekommt ihn?
Grundförderung30 %alle Eigentümer, einkommensunabhängig
Klimageschwindigkeits-Bonus+16 %beim Tausch einer alten Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung (selbst genutzt); sinkt ab 02/2027 halbjährlich um 4 Punkte
Einkommens-Bonus+10–40 %gestaffelt: bis 30.000 € → 40 %, bis 40.000 € → 30 %, bis 50.000 € → 10 % (je minderjährigem Kind 10.000 € vom Einkommen abziehen)
Effizienz-Bonus (alt)entfälltseit der KfW-Umstellung gestrichen – natürliche Kältemittel sind Standard

Die Bausteine sind kombinierbar – gedeckelt bei 70 %, mit vollem Einkommens-Bonus bei 80 %. Eine selbstnutzende Familie mit kleinem Einkommen, die ihre alte Ölheizung ersetzt, erreicht so den Maximalzuschuss von 22.400 €.

Tipp: Schätzen Sie Ihren persönlichen Satz in einer Minute mit unserem Förderrechner – ganz ohne Anmeldung.

Gibt es zusätzlich eine Bayern-Förderung?

Einen direkten Landeszuschuss speziell für Wärmepumpen gibt es in Bayern derzeit nicht. Das bekannte „10.000-Häuser-Programm" (EnergieBonusBayern) wurde 2022 eingestellt und nicht neu aufgelegt. Für Bayern zählt deshalb in erster Linie die Bundesförderung.

Es gibt aber Ergänzungen, die sich lohnen können:

  • BayernLabo-Darlehen: Der Freistaat bietet über die BayernLabo zinsvergünstigte Darlehen für energetische Maßnahmen (mit Einkommensgrenze) – ein Zuschuss ist das nicht, aber günstige Finanzierung.
  • Kommunale Programme: Einzelne Städte legen eigene Töpfe auf. Die Stadt München fördert den Heizungstausch über „Klimaneutrale Gebäude" z. B. mit bis zu 5.000 €.
  • Steuerbonus als Alternative: Wer keine BEG-Förderung nutzt, kann den Heizungstausch alternativ über § 35c EStG steuerlich geltend machen (20 % über drei Jahre).

Welche kommunalen Töpfe in Ihrem Landkreis offen sind, weiß der regionale Fachbetrieb am besten – ein weiterer Grund, mit einem Betrieb vor Ort zu arbeiten.

Antrag: Reihenfolge entscheidet

Der häufigste und teuerste Fehler: zu früh unterschreiben. Der Förderantrag muss vor Vorhabenbeginn bei der KfW gestellt werden. Als Beginn gilt bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag. Üblich ist daher ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung („gilt nur bei Förderzusage"), dann Antrag, dann Umsetzung.

Für den Antrag brauchen Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA), die ein Energie-Effizienz-Experte oder der Fachbetrieb über die hinterlegten Daten erstellt. Ein erfahrener Sanitär-Meisterbetrieb wickelt genau das routiniert mit Ihnen ab.

Und das Heizungsgesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist reformiert: Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am 10.07.2026 final beschlossen. Die 65-Prozent-Pflicht entfällt, die Heizungswahl ist technologieoffen – und fossiles Heizen wird über Bio-Beimischungsquoten und CO₂-Preis planbar teurer. An der Wärmepumpen-Förderung ändert das nichts; es gelten die neuen KfW-Sätze (siehe oben). Details: Heizungsgesetz 2026: was jetzt gilt.

Über diesen Beitrag

Erstellt von der Redaktion von Wärmemeister Bayern. Förder- und Kostenangaben haben wir nach bestem Wissen recherchiert (Stand: 10. Juli 2026 – KfW-Umstellung und GModG-Beschluss eingearbeitet). Sie ersetzen keine individuelle Beratung – verbindlich sind der KfW-Bescheid und das Angebot Ihres Fachbetriebs.

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